Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat am 15.12.2023 in einer Pressemeldung die Einbringung des selbständigen Antrags zum Bezeichnungsschutz Soziale Arbeit im Parlament bekannt gegeben.
Dieses wegweisende Gesetz bringt nicht nur eine rechtliche Anerkennung für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen mit sich, sondern setzt auch Standards, um die Qualität und Professionalität in diesem Berufsfeld zu gewährleisten. Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 sieht vor, die Berufsbezeichnung gesetzlich zu schützen und klare Qualifikationsanforderungen für die Ausübung dieses Berufs festzulegen. Die ogsa – Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit sieht darin einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ist eröffnet, und wir ermutigen Sie, sich aktiv einzubringen. Ihre Stellungnahme kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, sicherzustellen, dass das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz die bestmögliche Form annimmt und die Interessen der Sozialarbeits-Community angemessen berücksichtigt.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Engagement und Ihre Mitwirkung an diesem wichtigen Prozess für die Zukunft der Sozialen Arbeit in Österreich.
Prof.in (FH) Mag.a Dr.in Johanna M. Hefel
Präsidentin