Hinweise
Die ogsa-Mitgliedschaft bezieht sich standardmäßig auf das jeweilige Kalenderjahr, der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Abschluss der Mitgliedschaft fällig. In den darauffolgenden Jahren wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zu Jahresbeginn fällig. Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Vereins-Statuten.
Vorteile der Mitgliedschaft
- kostenloses Abo der Zeitschrift “Soziale Arbeit” (11 Ausgaben pro Jahr, Zugang via Nomos eLibrary)
- ogsa-Newsletter (maximal 1x pro Monat, via ogsa.at/Brevo und Nomos)
- vergünstigte Teilnahmegebühren bei unseren Fachtagungen (ogsaTAGUNG und ogsaFORUM)